AGB

Wer schreibt, der bleibt

1. Anwendbarkeit der AGB
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden der Einfachheit halber AGB genannt) der Firma MIGI.TV GmbH für alle – auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen MIGI.TV GmbH und Kunden bzw. Kundinnen (im folgenden Auftraggeber = AG genannt).

Mit der Auftragserteilung erkennt der AG deren Anwendbarkeit an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur in schriftlicher Form getroffen werden. Diese AGB gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des AGs oder Mittlers vor.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers eines Werkes (§§1,2 Abs.2,73ff UrhG) stehen der Firma MIGI.TV GmbH zu.
Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte, etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der AG erwirbt in diesem Fall eine einfache, nicht exklusive und nicht ausschließende, nicht übertragbare oder abtretbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, Sendewiederholungen, Kopien, zeitliche und örtliche Beschränkung, etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung oder im Lieferschein aufgeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der AG nur so viele Rechte, wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht.

Mangels anderer Vereinbarungen gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage) und nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des AGs als erteilt.

2.2 Der AG ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Urheberrechtsvermerk (Copyright) im Sinne des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar, insbesondere nicht gekürzt und in Normalbuchstaben, unmittelbar am Werk und diesem eindeutig zuordenbar, anzubringen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, steht der Firma MIGI.TV GmbH die Kennzeichnung ihrer Werke im Sinne des WURA frei. Diese Kennzeichnung kann auf Wunsch und Kosten des AG ausdrücklich von der Firma MIGI.TV GmbH entfernt werden.

2.3 Jede Veränderung des Werkes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma MIGI.TV GmbH. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, der Firma MIGI.TV GmbH bekannten, Vertragszweck erforderlich ist.

2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2) erfolgt ist.

2.5 Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.

2.6 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten in kleiner Auflage (z. B. Kunstdrucke) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Laufbild-Arbeiten auf Film kann das Belegexemplar auch in einem qualitativ hochwertigen Videoformat eingereicht werden.

3. Eigentum am Material – Archivierung

3.1 Das Eigentumsrecht am Foto-, Film- bzw. Bandmaterial (Negative, Videoband, sonstige Datenträger etc.) steht der Firma MIGI.TV GmbH zu. Diese überlässt dem AG gegen vereinbarte und angemessene Honorierung, die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Werkkopien ins Eigentum. Negative, Masterbänder, sonstige Datenträger und bearbeitbare Dateien nur im Fall schriftlicher Vereinbarung werden dem AG nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des AGs zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

3.2 Die Firma MIGI.TV GmbH ist berechtigt, das Werk in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite oder zu Beginn des Programms / Films / Fotos) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der AG ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Druckerei, Sendeanstalt, etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle Vervielfältigungsmittel (Fotos, Filme, DVDs, Dateien, etc.).

3.3 Die Firma MIGI.TV GmbH wird das Werk Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem AG keinerlei Ansprüche zu.

4. Ansprüche Dritter
Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z. B. Werke der
Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen, etc.) oder Personen (z. B. Kunden vom AG) hat der AG zu sorgen. Er hält die Firma MIGI.TV GmbH diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG. Die Firma MIGI.TV GmbH garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urhebern, abgebildeten Personen, etc.), insbesondere von Produkten (Modellen), nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck innerhalb der vereinbarten Grenzen (Punkt 2.1).

5. Verlust und Beschädigung
Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von auf Auftrag hergestellten Werken, wie Fotos und Filme (Daten, Bänder, Negativmaterial, sonstige Datenträger etc.) haftet die Firma MIGI.TV GmbH – aus welchem Rechtstitel auch immer – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter beschränkt; für Dritte (Labors, etc.) haftet die Firma MIGI.TV GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei der Auswahl, sofern die Auswahl des Rechtsträgers durch die Firma MIGI.TV GmbH getroffen wurde. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederherstellung des Werkes (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem AG nicht zu; Die Firma MIGI.TV GmbH haftet insbesondere nicht für fällige Reise- und Aufenthaltsspesen, sowie Drittkosten (Gerätemieten, Models, Assistenten und sonstiges Personal, etc.) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
Punkt 5.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Fotos, Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvolle Gegenstände sind vom AG zu versichern. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.

6. Leistung und Gewährleistung
Die Firma MIGI.TV GmbH wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte (Labor, Druckerei, etc.) ausführen lassen. Sofern der AG keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Firma MIGI.TV GmbH hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Werkauffassung, die Auswahl der Schauspieler, des Aufnahmeortes und der angewendeten Sprecherstimmen und technischen Mittel.
Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

Für Mängel, die auf unrichtigen oder ungenauen
Anweisungen des AGs zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Jedenfalls haftet die Firma MIGI.TV GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der AG trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht dem Verschulden von der Firma MIGI.TV GmbH liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Darstellern, Reisebehinderungen, etc. Dieses Risiko wird nur dann von der Firma MIGI.TV GmbH übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des AGs.
Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb
von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.

Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem AG nur ein Verbesserungsanspruch durch die Firma MIGI.TV GmbH zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Firma MIGI.TV GmbH abgelehnt, steht dem AG kein Preisminderungsanspruch zu.
Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
Punkt 5.1 gilt entsprechend.
Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 5.1 entsprechend.
Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/ oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.

7. Werkshonorar
Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
steht der Firma MIGI.TV GmbH ein Honorar nach ihren jeweils gültigen Preislisten, ansonsten ein angemessenes Honorar zu. Das Honorar steht auch für Entwürfe, Exposés,
Drehbücher, Layouts oder Präsentationen, etc. sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt.
Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
Die im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom AG gewünschten Änderungen gehen zu dessen Lasten. Dies gilt auch, wenn Änderungen nach Abgabe des Werks durch Dritte verlangt werden.
Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen, etc.) sind im Honorar ohne gesonderte Vereinbarung nicht enthalten.
Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlich hohen Organisations- oder Besprechungsaufwand.
Nimmt der AG von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen auch immer Abstand, steht der Firma MIGI.TV GmbH mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des vereinbarten Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen

Nebenkosten zu.
Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderung (z.B. aus Gründen der Wetterlage, höhere Gewalt,
Einsprüche Dritter) ist ein, dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes, Honorar und alle Nebenkosten zu vergüten.

8. Veröffentlichungshonorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht der Firma MIGI.TV GmbH, im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung, ein
Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe nach den Richtlinien, der dem Werk zugeordneten Institutionen (z. B. Agentur Feinsicht für grafische Gestaltungsarbeiten), gesondert zu.

Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und / oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Werken Folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.
Die Firma MIGI.TV GmbH ist berechtigt alle in Ihren Namen erstellten Videos vollständig oder ausschnittweise, als Referenz kostenlos zu veröffentlichen.

9. Zahlung
Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist das Honorar im Voraus, spätestens vor Drehbeginn zur Zahlung fällig.
Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Banküberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Zahlungseingang bei der Firma MIGI.TV GmbH als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des AGs. Verweigert der AG die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleitungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder die über einen längeren Zeitraum erbracht werden, ist die Firma MIGI.TV GmbH berechtigt vor Abschluss der jeweiligen Einzelleistung eine Rechnung zu legen.
Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadensersatzansprüche – Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über den Leitzinsen ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.
Mahnkosten und die Kosten auch außergerichtlicher anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des AGs.
Soweit gelieferte Werke in den Besitz des AGs
übergehen, erhält dieser erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten das Eigentum.

10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz
der Firma MIGI.TV GmbH. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der AG Unternehmer ist. Im Übrigen ist deutsches Recht anwendbar, das auch dem Internationalen Kaufrecht vorgeht. Schad- und klaglos Haltung umfasst auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

Teilnichtigkeiten einzelner Bestimmungen der AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGBs gelten für alle von der Firma MIGI.TV GmbH hergestellten und vom nationalen oder internationalen Urheberrecht geschützten Werken sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.

Stand: August 2013

Firma MIGI.TV GmbH
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Julia Sandor
Im Sellerts 26a
64395 Brensbach
Tel: 06161/80662027
Fax: 06161/80662014
Email: web2020@migi.tv
https: // www.migi.tv

Registergericht:
Amtsgericht Darmstadt HRB-Nr. 89262

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